Beim Girokonto keinen Fremdzugriff gestatten

Immer wieder ist in den letzten Monaten davon zu hören, dass im Internet scheinbar lukrative Jobs angeboten werden, die eine Fremdnutzung eines Girokontos beinhalten. Der Interessent wird in solchen Fällen dafür entlohnt, dass Fremde über dessen Girokonto Buchungen durchführen dürfen. Vor einem solchen Vorgehen ist jedoch deutlich zu warnen, da der Kontoinhaber für auf diese Art und Weise angerichtete Schäden haftbar gemacht werden kann. Jeder Verbraucher, der sein eigenes Girokonto Fremden zur Verfügung stellt, kann sich im Schadensfall schnell wegen Geldwäsche und Betrug strafbar machen. Und auch zivilrechtlich muss der Kontoinhaber oft für sämtliche finanzielle Schäden haften, die auf diese Weise verursacht worden sind. Die Betrugsmasche, die hinter diesen Jobangeboten an Internetnutzer steckt, beinhaltet in der Regel die Weiterleitung von Zahlungen, die auf dem jeweiligen Girokonto eingehen. Ein aktueller Fall des BGH macht allerdings deutlich, dass der Kontoinhaber sich nicht nur strafbar macht, sondern auch einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden
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