Girokonten werden auf SEPA-Verfahren umgestellt: Dies sollten Kontoinhaber wissen

Girokonten werden auf SEPA-Verfahren umgestellt: Dies sollten Kontoinhaber wissen

Das nächste Jahr bringt allerlei Veränderungen und Neuerungen mit sich. Eine der wichtigsten betrifft die Inhaber von Girokonten. Doch nur wenige von ihnen wissen bisher, dass sich im Februar 2014 die gewohnten Bankdaten von Stromanbieter oder Vermieter in ein Zahlenungetüm verwandeln werden.

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet den einheitlichen Standard für Zahlungsanweisungen in Europa. Das Verfahren soll innereuropäische Überweisungen oder Kartenzahlungen unkomplizierter und schneller machen. Während eine Überweisung in ein EU-Land heute bis zu einer Woche dauern kann, geht diese mit dem SEPA-Verfahren bereits am nächsten Geschäftstag bei der anderen Bank ein. Statt wie bisher nationale Kontonummern und Bankleitzahlen auf Überweisungen anzugeben, müssen sich Verbraucher an die neue 22-stellige IBAN-Nummer gewöhnen. Diese ist eine Kombination aus internationaler Kontonummer sowie der BIC-Nummer (Bank Identifier Code) – diese ersetzt die Bankleitzahl – hinzu kommt eine zweistellige Prüfziffer, die das Land identifiziert. Noch bis Februar 2014 können Kunden, die eine Überweisung vornehmen wollen, die bisherige Kontonummer nutzen, danach wird die internationale Kontonummer Pflicht. Jedoch besteht für das hierzulande stark genutzte Lastschriftverfahren noch bis zum Jahr 2016 eine Übergangsregelung. Vor allem jene Kontoinhaber, die Onlinebanking nutzen, sollten nun aktiv werden und Stromanbieter und Co. nach der neuen IBAN-Nummer fragen. Aber auch wer seinen monatlichen Verpflichtungen mit Lastschrift nachkommt, muss handeln, denn es müssen neue Einzugsermächtigungen erteilt werden. Die eigene Kontonummer wird automatisch von der Bank umgestellt, sie steht etwa auf dem Kontoauszug. Wer regelmäßige Zahlungen, etwa von der Kindergeldkasse oder der Agentur für Arbeit erwartet, sollte diesen Stellen die neuen Daten schnellstmöglich mitteilen.

Viele Unternehmen und Selbständige nicht vorbereitet

Noch höher ist der bürokratische Aufwand für Unternehmen und Selbstständige. Sie müssen wichtige Geschäftsschreiben wie Rechnungen oder Verträge mit der neuen Nummer ausstatten oder das Impressum auf den aktuellen Stand bringen. Vor allem jene, die Lastschriften einziehen wollen, sollten schnell mit ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen. Sie müssen bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Um das Onlinebanking weiterhin nutzen zu können, ist in der Regel ein Software-Update erforderlich, kommt eine komplexe Buchhaltungssoftware zum Einsatz, muss auch diese auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden. Während große Baugenossenschaften oder Stromanbieter bereits die wichtigen Umstellungen vorgenommen haben, sind kleinere Unternehmen und Freiberufler nur unzureichend auf das nächste Jahr vorbereitet, wie eine Studie des Forschungsinstituts der Universität Regenburg zeigt. Demnach hatten 35 Prozent der kleinen mittelständischen Firmen bisher keine Zeit für die Umstellung. Nach Zahlen der Bundesbank nutzen auch private Kontoinhaber bislang nur selten das neue Verfahren. Nur knapp 14 Prozent aller Überweisungen sowie 0,68 Prozent der Lastschriften wurden nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt