Bald Girokonto für alle Hartz-4-Empfänger?
Arbeitslose gelten bei Finanzinstituten als schwierige Kunden. Zwar haben auch Hartz-4-Empfänger Zugriff auf Gelder, diese genügen aber kaum, um etwa einen Dispokredit bedienen zu können. Zudem können auch Sozialleistungen gepfändet werden. Diese Situation könnte sich bald ändern – wenn es nach der rot-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalens geht.
Der Westdeutschen Zeitung zufolge hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Diese soll besonders jungen und armen Bankkunden zu mehr Rechten verhelfen. Vor allem die Privatbanken stehen im Fokus der Aktion, diese weisen manche Hartz-4-Empfänger und ALG II-Empfänger ab, wenn diese ein Girokonto eröffnen wollen. Daraus folgen weitere Probleme bei der Wohnungs- und Jobsuche, denn ohne ein Girokonto können regelmäßige Zahlungen nicht geleistet werden, die Miete gelangt nicht zum Vermieter. Derzeit besitzen 670.000 Menschen in Deutschland kein Girokonto, 4,4 Millionen Deutsche beziehen Hartz 4. Ohne Girokonto ist nicht nur der Zahlungsverkehr gestört, auch der Pfändungsschutz kann nicht angegangen werden. Seit dem 1.1. 2012 dürfen auch Sozialleistungen gepfändet werden, Arbeitslose können sich jedoch mit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) davor schützen. Einmal eingerichtet ist das Geld bis zu einer Freigrenze von derzeit 1028,89 Euro vor Pfändungen geschützt.
Weniger Kreditangebote für Arbeitslose
Wer von seiner Wunschbank abgewiesen wurde, kann es bei einem anderen Geldinstitut versuchen oder das Bürgerkonto der Sparkassen in Anspruch nehmen. Damit das Girokonto nicht in die Schuldenfalle führt, sollten keine weiteren Kosten anfallen, die Alternative zum klassischen Girokonto ist das Guthabenkonto, das ohne Dispokredit angeboten wird. Verweigern Banken das Konto, hilft nur die Beschwerde bei den Verbraucherzentralen oder dem Ombudsmann der Banken. Ohne Girokonto können Arbeitslose auch nicht auf den Dispokredit zurückgreifen und sind in einer finanziellen Notlage auf sich allein gestellt. Denn noch düsterer sieht es mit der Kreditvergabe aus. Nur wenige Anbieter ermöglichen Kredite auch für Arbeitslose. Um hier Gelder zu günstigen Zinsen zu erhalten, müssen Antragssteller Sicherheiten wie Grundbesitz, eine Kapitallebensversicherung oder einen Bürgen nachweisen. Denn Arbeitslosen steht nur ein bestimmter Geldbetrag zur Verfügung, dieser muss zur Tilgung der Raten genutzt werden. Nicht zweckgebundene Darlehen sind hier die bessere Wahl, um umzuschulden oder kleinere Geldlücken schließen zu können.