Beim Girokonto keinen Fremdzugriff gestatten

Immer wieder ist in den letzten Monaten davon zu hören, dass im Internet scheinbar lukrative Jobs angeboten werden, die eine Fremdnutzung eines Girokontos beinhalten. Der Interessent wird in solchen Fällen dafür entlohnt, dass Fremde über dessen Girokonto Buchungen durchführen dürfen. Vor einem solchen Vorgehen ist jedoch deutlich zu warnen, da der Kontoinhaber für auf diese Art und Weise angerichtete Schäden haftbar gemacht werden kann.

Jeder Verbraucher, der sein eigenes Girokonto Fremden zur Verfügung stellt, kann sich im Schadensfall schnell wegen Geldwäsche und Betrug strafbar machen. Und auch zivilrechtlich muss der Kontoinhaber oft für sämtliche finanzielle Schäden haften, die auf diese Weise verursacht worden sind. Die Betrugsmasche, die hinter diesen Jobangeboten an Internetnutzer steckt, beinhaltet in der Regel die Weiterleitung von Zahlungen, die auf dem jeweiligen Girokonto eingehen. Ein aktueller Fall des BGH macht allerdings deutlich, dass der Kontoinhaber sich nicht nur strafbar macht, sondern auch einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden kann.

Anklage wegen Geldwäsche nebst Schadenersatz drohen

Wer sein Girokonto einem Fremden zur Verfügung stellt und dafür Geld „kassiert“, muss strafrechtlich betrachtet bei vorliegendem Betrug mit einer Anzeige wegen Geldwäsche und vor allem wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug rechnen. Zwar werden die Anzeigen wegen Betrugs häufiger eingestellt, jedoch findet eine Verurteilung wegen Geldwäsche nicht selten statt. Darüber hinaus kommt auf den Kontoinhaber noch der zivilrechtliche Teil zu. Stammen die Gelder zum Beispiel aus dem Verkauf von Waren, die jedoch nie an die Käufer geliefert wurden, möchten diese Käufer ihr Geld natürlich zurück haben. Auch der BGH hat in seinem Urteil bestätigt, dass der Kontoinhaber in solchen Fällen für den finanziellen Schaden aufkommen muss. Dies gilt auch für den Fall, dass der jeweilige Geldbetrag sich schon längere Zeit nicht mehr auf dem missbräuchlich genutzten Girokonto befindet. Insofern können Kontoinhaber aus solchen Verfahren nur den Schluss ziehen, dass das Girokonto keinen Fremden zur Verfügung gestellt werden sollte, auch wenn die Entlohnung dafür oftmals noch so verlockend ist.

Zum Girokonto Vergleich